Kooperationspartner gewinnen!
Mehrwerte schaffen durch Veranstaltungskooperationen!
Wer kommt als Kooperationspartner einer Vereinsveranstaltung in Frage? Wir geben einen Überblick:
1.) Stadt/Kreis/Land/Bund/Europäische Union (EU)
Öffentliche Fördermittel tragen bei vielen Veranstaltungen zu deren Finanzierung bei. Je nach Art der Veranstaltung (siehe Veranstaltungstypen) kann es eine finanzielle Unterstützung auf lokaler, Landes- oder Bundesebene geben. Manchmal ist auch eine Förderung über EU-Mittel möglich.
Denkbar ist, dass ein*e kommunale*r Vertreter*in auf lokaler/regionaler/Landes-/Bundesebene die Schirmherrschaft einer Veranstaltung übernimmt, wie z.B.:
- Bayerns Ministerpräsident Markus Söder war Schirmherr der Nordischen Ski-WM 2021 in Oberstorf und der Special Olympics Landesspiele Bayern 2021 in Regensburg
- Stephan Weil, Ministerpräsident von Niedersachsen, unterstützte als Schirmherr die 1. Deutsch-Holländische Rollstuhlhandball-Meisterschaft am 11. September 2021 in Hannover
- Bürgermeister Werner Arndt als Schirmherr der Marler Fußball-Stadtmeisterschaften (mehrere Jahre)
Grußworte von Vertreter*innen öffentlicher Geldgeber sind bei Veranstaltungen üblich. Diese werden z.B. im Programmheft eingebunden. Oft richten Vertreter*innen aus Stadt/Kreis/Bundesland/Bund bei der von ihnen geförderten Veranstaltung ein Grußwort an die Teilnehmer*innen und Besucher*innen vor Ort (z.B. im Rahmen der Eröffnung oder Siegerehrung).
2.) Sportverbände/Sportbünde
Sportverbände und Sportbünde fördern manche Vereinsveranstaltungen finanziell oder mit Sachleistungen. Zwischen einem Verein und Sportverband kann auch ein Ausrichtervertrag geschlossen werden. Dieser regelt das Verhältnis zwischen dem veranstaltenden Sportverband und dem gastgebenden/ausrichtenden Sportverein. Der Sportverein verpflichtet sich, eine Veranstaltung zum vereinbarten Termin nach den Richtlinien des Vertrages auszurichten.
3.) Krankenkassen
Krankenkassen sind bei vielen Sportveranstaltungen Kooperationspartner („Gesundheitspartner“). Ein Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Frühjahr 2021 sieht ein weitgehendes Werbeverbot für gesetzliche Krankenkassen im Sport vor. Bei Sportveranstaltungen sollen Krankenkassen nur noch in Ausnahmefällen Werbemaßnahmen durchführen dürfen. Banden- und Trikotwerbung sollen z.B. nicht mehr möglich sein. Bitte verfolgen Sie die weiteren Entwicklungen!
4.) Stiftungen und gemeinnützige Behinderten-, Umwelt- oder Kinderhilfsorganisationen
Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen kommen als Charity-Partner von Vereinsveranstaltungen in Frage. Im Rahmen eine Charity-Partnerschaft unterstützen sich Sportverein und Charity Partner durch die gegenseitige Einbindung in Kommunikationsmaßnahmen (Homepage, Social Media-Präsenzen, Flyer, Plakate, gemeinsame Pressemitteilungen etc.). Oft unterstützt der Sportverein den Charity Partner durch das systematische Sammeln von Spendengeldern (z.B. durch Spendenaufrufe unter seinen Vereinsmitgliedern bzw. Teilnehmer*innen von Vereinsveranstaltungen, Spendenläufe oder Benefizveranstaltungen). Der Sportverein profitiert u.a. vom positiven Image, der Bekanntheit und den guten Kontakten des Charity Partners. Beispiel: Die Kinderhilfe Organtransplantation e.V. als Charity-Partner des Volksbank-Münster Marathon 2021)
5.) Sanitätsorganisationen
Detaillierte Informationen zur Kooperation mit Sanitätsorganisationen finden Sie hier.
6.) Feuerwehr
Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. mit über 5.000 Besuchern im Freien) ist eine Präsenz der Feuerwehr erforderlich. Bei über 15.000 Zuschauern muss eine einsatzfähige Staffel mit wasserführendem Löschfahrzeug vor Ort sein.
7.) Tourismuszentralen/Stadtmarketing/Regionalmarketing
Sportveranstaltungen tragen zur Attraktivität von Städten, Kreisen, Regionen als Reiseziel und Wirtschaftsstandort bei. Daher kooperieren kommunale Tourismuszentralen/Stadtmarketing GmbHs mit Sportveranstaltungen.
8.) Medienpartner
Detaillierte Informationen zu Medienpartnerschaften gibt’s hier.
9.) Ausrüster/Ausstatter
Hier gibt’s Infos zur Kooperation mit Ausrüstern/Ausstattern.
10.) Sponsoren
Detaillierte Informationen zu Sponsoringkooperationen finden Sie hier.
11.) Sonstige
- Kirchen
- Schulen
- Kindergärten
- Migrantenorganisationen
- Industrie- und Handelskammer
- Wirtschaftsförderung
- Aussteller
- Ehrenamtsagentur
Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?
Der zukunftsfähige Sportverein kommt am Thema Marketing nicht vorbei. Gutes Marketing ist unerlässlich.
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Quellen
Beispiel: Charity-Partner Volksbank Münster Marathon 2021: https://www.volksbank-muenster-marathon.de/_rubric/index.php?rubric=Charity+DE