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Ausrichtervertrag

Was ist und regelt ein Ausrichtervertrag?

Ausrichterverträge werden zwischen einem Sportfachverband (Veranstalter) und einem Sportverein (Ausrichter) abgeschlossen. Der Ausrichtervertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Partnern. Typischerweise enthalten die Ausrichterverträge detaillierte Vorgaben zu den gegenseitigen Rechten und Pflichten der beiden Vertragsparteien im Rahmen einer offiziellen Verbandsveranstaltung (Durchführung und Organisation).

Mit einem Ausrichtervertrag wird einem Sportverein das Recht eingeräumt, eine offizielle Veranstaltung eines Sportfachverbandes durchzuführen, wie eine Deutsche, Landes-, Bezirks- oder Kreismeisterschaft.

Zu den im Ausrichtervertrag genannten Pflichten des ausrichtenden Sportvereins gehören üblicherweise:

  • Bereitstellung einer Veranstaltungsstätte inkl. der technischen Ausstattung gemäß den Vorgaben des Sportfachverbandes
  • Gestellung des für die Veranstaltungsabwicklung erforderlichen Personals  (z.B. ausreichend ehrenamtliche Helfer*innen)
  • Koordination der regionalen/lokalen Öffentlichkeitsarbeit 
  • Einladung und Betreuung von lokalen/regionalen Ehrengästen
  • Verwendung des Verbandslogos in Drucksachen (Flyer, Plakate etc.) , mit denen die Veranstaltung beworben wird
  • Drucksachen sind vor der Veröffentlichung dem Verband vorzulegen und von diesem freizugeben
  • Zahlung einer Ausrichterabgabe an den Verband
  • Kostenübernahme für die Verpflegung und ggf. Unterbringung von Offiziellen  (Schiedsrichter*innen, Turnierleitung)    

Zum Pflichtenkatalog des Sportfachverbandes gehören z.B.:

  • Erstellung einer Ausschreibung 
  • Der Verband trägt die Reisekosten der für die Wettkampfabwicklung erforderlichen Mitarbeiter*innen (z.B. Wettkampfrichter*innen)
  • Einladung von Schiedsrichter*innen  
  • Der Verband koordiniert den Ablauf, die Abwicklung und die Auswertung des Wettkampfs und erstellt Zeitpläne und Startlisten
  • Der Verband übernimmt die überregionale Öffentlichkeitsarbeit
  • Einladung und Betreuung von überregionalen Ehrengästen
  • Zahlung eines Organisationskostenzuschusses an den Ausrichter

In Ausrichterverträgen ist oft geregelt, dass die Erlöse aus dem Verkauf von Eintrittsgeldern bzw. von Speisen und Getränken beim Verein verbleiben. Auch findet sich häufig ein Passus, in dem der  Veranstalter dem Ausrichter empfiehlt, für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Schauen Sie sich in jedem Fall einen Ausrichtervertrag stets genau an, bevor Sie diesen unterschreiben! Stellen Sie vor der Unterschrift sicher, dass Sie auch tatsächlich den Pflichtenkatalog erfüllen können. Setzen Sie Ihre Unterschrift nie unter einen Vertrag, der nur Pflichten, aber kaum Rechte enthält und bei dem Sie Gefahr laufen, auf hohen Kosten sitzen zu bleiben! Nehmen Sie sich die Zeit und wägen stets Kosten und Nutzen ab!  

Beispiele von Ausrichterverträgen:

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