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Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Wichtige Absicherung als Veranstalter!

Trotz guter Organisation und qualifizierter Mitarbeiter*innen kann es bei Vereinsveranstaltungen zur Beschädigung von Sachgegenständen und zu Personen- bzw. Vermögensschäden kommen. Zu einer sorgfältigen und gewissenhaften Planung einer Veranstaltung gehört es daher, dass mit der Veranstaltung verbundene Haftungsrisiko zu berücksichtigen.

Grundsätzlich gilt, dass jeder, der eine Gefahrenlage im Zusammenhang mit einer Veranstaltung schafft, durch die andere geschädigt werden können, Gegenmaßnahmen zur Vermeidung eines Schadens treffen muss. Man spricht hierbei auch von der sogenannten Verkehrssicherungspflicht, die sich aus § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergibt.

Wenn ein Veranstalter seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommt (z.B. an Gefahrenpunkten bei einer Laufveranstaltung keine Absperrgitter aufstellt oder bei einem Wettkampf nicht für ausreichend Sanitäter  sorgt), dann haftet er nach § 823 I BGB für einen Schaden, der auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen ist. Man spricht dann von der sogenannten Veranstalterhaftung. Der Veranstalter haftet nur dann, wenn ein Verschulden für den Schaden vorliegt.

Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung sichert den gesamten Bereich der Planung, Vorbereitung und Durchführung einer Veranstaltung gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab. Die zu zahlende Prämie richtet sich u.a. nach der erwarteten Zuschauer- oder Teilnehmerzahl, der Veranstaltungsdauer und besonderen Risiken.

Praxistipp!

Die Landessportbünde haben für ihre Vereine und Verbände sowie deren Mitglieder eine Sportversicherung abgeschlossen. Diese deckt in der Regel alle allgemein auftretenden Risiken ab, die im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung auftreten können! Prüfen Sie jedoch vor einer Veranstaltung, (z.B. bei Ausrichtung einer Deutschen Meisterschaft), ob der Deckungsumfang hoch genug ist, indem Sie den Versicherungsvertrag beim zuständigen Landessportbund anfordern! Manche Veranstaltungen werden nur dann genehmigt, wenn ein zusätzlicher Versicherungsnachweis vorgelegt werden kann.

Über die Sportversicherung des Landessportbündes sind in der Regel alle Vereinsveranstaltungen abgedeckt, die dem satzungsgemäßen Vereins- bzw. Verbandsbetrieb zuzuordnenden sind, wie das Training, Wettkämpfe, sportliche Demonstrationen, Versammlungen, Tagungen, Lehrgänge, Abteilungs- und Ausschusssitzungen sowie gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen.

Darüber hinaus sollte man als Veranstalter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Nichtmitglieder (und Personen, die keinem Verein aus dem Bundesland Ihres Vereins angehören), abschließen, wenn diese an einer Sportveranstaltung teilnehmen. Für solche Veranstaltungen bieten die Versicherungsträger sogenannte „Kurzzeitversicherungen für Nichtmitglieder “ an. Diese sind in der Regel sehr kostengünstig. Auch hier sollten Sie bei Bedarf beim jeweiligen Landessportbund (Beispiel: Versicherungsbüro des Landessportbund Nordrhein-Westfalen ) anfragen und sich beraten lassen.

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