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Gaststättengesetz

Regelt Verkauf von Speisen und Getränken!

Für die unentgeltliche Abgabe bzw. den Verkauf von alkoholischen Getränken bei Vereinsveranstaltungen ist nach dem Gaststättengesetz eine besondere Erlaubnis einzuholen. Diese bezeichnet man als (vorübergehende) Schankerlaubnis oder Ausschankerlaubnis

Der Antrag zum temporären Betrieb eines Gaststättengewerbes für die Dauer einer Vereinsveranstaltung ist beim Ordnungsamt, Bauordnungsamt, der Gewerbemeldestelle und/oder Amt für Verkehrsangelegenheiten (je nach Veranstaltungsort bzw. Kommune) zu stellen. Wird Ihr Antrag rechtzeitig eingereicht  und von der Behörde genehmigt, erhalten Sie eine temporäre Schankerlaubnis („Gestattung aus besonderem Anlass“). Diese berechtigt Sie, für die Dauer Ihrer Vereinsveranstaltung Zuschauer*innen/Besucher*innen, Gästen und Teilnehmer*innen alkoholische Getränke auszuschenken.

Eine Genehmigung muss auch eingeholt werden, wenn der Verein bei einer für die Allgemeinheit zugänglichen Veranstaltung Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle zubereitet und verabreicht.

Werden bei einer Vereinsveranstaltung ausschließlich alkoholfreie Getränke abgegeben, ist keine Schankerlaubnis erforderlich. Gleiches gilt bei unentgeltliche Kostproben und Abgabe von bereits zubereiteten Speisen.

Beispiele „Anträge auf Erteilung einer Gaststättengestattung“:

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