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GEMA

Musik bei Vereinsveranstaltungen hat ihren Preis!

GEMA ist die Abkürzung für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Die GEMA verwaltet treuhänderisch die Urheberrechte von deutschen und internationalen Musikurhebern (Komponisten, Textdichtern, Verlegern) aller Musikgattungen (Rock, Pop, Klassik etc.).

Das am 09.09.1965 erlassene und noch heute geltende Urheberrecht besagt, dass allein der Urheber das Recht hat, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

Wenn ein Dritter urheberrechtlich geschützte Musikstücke bei Veranstaltungen verwendet, muss er dafür eine Genehmigung bei der GEMA einholen und eine Gebühr  an die GEMA zahlen.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat aufgrund der Vielzahl von Musikaufführungen im Sportbereich für die ihm angeschlossenen Vereine und Verbände eine Rahmenvereinbarung mit der GEMA geschlossen.

Das Abkommen garantiert Sportvereinen und Sportverbänden bei Veranstaltungen:

  • Vorzugspreise bei Musikaufführungen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
  • Freistellung von den GEMA-Gebühren bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung

Als Gegenleistung zahlt der DOSB der GEMA einen jährlichen Pauschalbetrag.

Mit dem Pauschalbetrag ist die Musiknutzung u.a. bei folgenden Vereinsveranstaltunge abgegolten:

  • Jahres- und Monatsversammlungen
  • Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz
  • Training und Wettbewerbe von Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist Dies gilt ausschließlich bei Wettbewerben von Amateursportlern mit bis zu 1.000 Besuchern.
  • Sport- und Spielfeste, sofern nicht noch erhebliche andere Aktivitäten bestehen
  • Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (= Pausenmusik), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern

Vereinsveranstaltungen mit Musikuntermalung sollten rechtzeitig bei der GEMA angemeldet werden, so dass die GEMA vor der Durchführung eine Einwilligung erteilen kann. Eine Anmeldung kann online, per Mail, Brief oder telefonisch erfolgen. Erfolgt keine oder eine verspätete Anmeldung, droht eine Verdopplung der Normalvergütung.

Im GEMA-Antrag sind u.a. anzugeben:

  • Größe des Veranstaltungsortes
  • Besucherzahl
  • Höhe des Eintrittsgeldes
  • Veranstaltungsart
  • Dauer der Veranstaltung
  • Anzahl der Musiker und der geschützten Werke

Hier finden Sie Antragsformulare zum Download:

Muster GEMA-Rechnung und GEMA-Tarife 2020 zum Download:

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