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Kinder und Jugendliche als Mitarbeiter/innen

Aufgabengebiete von Gruppen- und Sporthelfer/innen

Gruppenhelfer/innen im Sport

Als jugendliche Gruppen- und Sporthelfer*innen werden die Mädchen und Jungen im Alter von ca. 13 bis 17 Jahren beschrieben, die aufgrund ihres rechtlichen Status als Minderjährige noch nicht ohne weiteres eigenverantwortlich Leitungsfunktionen übernehmen dürfen.

Ihre Einsatzmöglichkeiten werden daher angemessen mit der Funktionsbeschreibung "Helfer*in" gekennzeichnet.

Auch ohne in der Regel eigenverantwortlich tätig sein zu können gibt es eine Vielzahl von Aufgabenfeldern, die je nach Interessenlage und Zeitbudget der Jugendlichen umgesetzt werden. Für die Vereine ergibt sich daraus der positive Effekt, dass durch ein fundiert angelegtes Konzept der Mitarbeiter/innen-Entwicklung bereits im Jugendalter das Problem fehlender Mitarbeiter/innen langfristig gelöst werden kann.

Tätigkeitsfelder

Im Kern der Tätigkeitsfelder liegt die Mitarbeit im Bereich des Sports. Gruppen- und Sporthelfer/innen unterstützen die Trainerinnen und Übungsleiter bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Praxisstunden im Sport. Es ist ohnehin vorteilhaft, Übungsstunden in Teamarbeit zu zweit zu leiten. Und weil nur selten in den Vereinen genügend lizenzierte Übungsleiter*innen vorhanden sind, finden Jugendliche hier ihren festen Platz. Auch finanziell ist es für Vereine günstig, Gruppenhelfer/innen einzusetzen, weil die Höhe der Aufwandsentschädigung für junge Leute ohne Lizenz geringer ausfällt als für lizensierte Übungsleiter*innen.

Zusammenarbeit mit Trainerinnen und Übungsleitern

Das Einsatzfeld der Gruppenhelfer/innen wird in der Vorbereitungsphase der Übungs- und Spielstunden festgelegt. Die*der Jugendliche berät mit dem verantwortlichen Gruppenleiter die Ziele, Inhalte und Methoden der Übungsstunden. Es werden gemeinsam die Zuständigkeiten festgelegt, z. B. die Verantwortlichkeiten innerhalb der einzelnen Phasen der Stunden (Gruppenhelfer ist z. B. für den Ausklang der Stunde verantwortlich), oder die Verantwortlichkeiten für Teilgruppen im Rahmen von Differenzierung (die Gruppenhelferin betreut die Sprunganlage, die Übungsleiterin den Lauf oder der Gruppenhelfer übernimmt die Spezialförderung von neuen Gruppenmitgliedern während der Übungsleiter den regulären Ablauf gestaltet).

Hier wird deutlich, dass das Prinzip der Gleichberechtigung gelebt werden sollte, der Helfer keineswegs ausschließlich mit "minderwertigen" Aufgaben und unbeliebten Tätigkeiten betraut werden sollte, z. B. Geräteauf- und -abbau, Hilfestellung, Durchführung des Aufwärmprogrammes o.ä.

Genauso wichtig wie die gemeinsame Vorbereitung ist die gezielte Auswertung der Übungsstunden und der Zusammenarbeit in regelmäßigen Abständen.

In großen Gruppen oder bei komplexen Inhalten kann es auch sinnvoll sein, dass eine Trainerin mit mehr als einer Gruppenhelferin zusammenarbeitet.

Bei intensiver Zusammenarbeit zwischen lizensierten Übungsleiter und erfahrenem Gruppenhelfer ist es unter bestimmten Bedingungen auch möglich, dass der Übungsleiter

z. B. aus Krankheitsgründen gar nicht selbst am Trainingsort anwesend ist, trotzdem die Verantwortung trägt und den Pflichten aus der Aufsichtsführung gerecht wird, wenn er den Gruppenhelfer entsprechend auch auf die selbstständige Leitung der Übungsgruppe vorbereitet hat. Allerdings ist es auch dann notwendig, dass dem Gruppenhelfer eine kompetente erwachsene Person bekannt ist, die er in Notfällen innerhalb kürzester Zeit informieren kann und die ihn dann sofort unterstützt.

Gerade in gemischtgeschlechtlichen Übungsgruppen kann es sinnvoll und wichtig sein, dass eine Frau und ein Junge bzw. ein Mann und ein Mädchen die Aufgaben des Leitens und Helfens teilen. So haben die Mädchen und Jungen der Kindergruppe gleichgeschlechtliche und gegengeschlechtliche Orientierungspunkte und Ansprechpartner/innen. Auch die Aufsichtsführung im Umkleideraum ist so leichter umzusetzen.

Wird der Gruppenhelfer von der Übungsleiterin in die Planung der Übungsstunden einbezogen, dann kann dieser auch eigene Eindrücke von der Zufriedenheit und den Wünschen der Kinder einbringen und letztlich mit dafür sorgen, dass die Übungsstunden kind- und jugendgerecht im Sinne der Inhalte und Organisationsformen durchgeführt werden.

Jugendliche Gruppenhelfer/innen sind näher an den Jugendtrends "dran" und können diese häufig besser einbringen als die erwachsenen Übungsleiter/innen.

Zum Bereich des Sports gehören auch Spiel- und Sportfeste, Trainingslager und Wettkämpfe. Auch in diesen Angeboten und Aktivitäten sind Gruppenhelfer/innen wichtig. Bei Spiel- und Sportfesten herrscht doch fast immer ein Mangel an Helfern, die Aufgaben können auf viele Schultern verteilt werden. Auch hier ist wieder darauf zu achten, dass die Einsatzfelder entsprechend der Fähigkeiten und Interessen und nicht aufgrund des Status ausgewählt werden. Es kann z. B. nicht sein, dass eine Gruppenhelferin den ganzen Nachmittag an der Station "Dosenwerfen" damit beschäftigt wird, die umgeworfenen Dosen wieder aufzustellen.

Im Trainingslager fehlt dem Gruppenhelfer in der Regel die Kompetenz zur langfristigen Trainingsplanung. Seine Tätigkeiten liegen daher eher in der Gestaltung des geselligen Rahmenprogrammes, z. B. in der Planung und Durchführung eines Disco-Abends oder in der Organisation eines Ausflugs.

Er ist zudem möglicherweise auch Vermittler zwischen den Interessen der jugendlichen Leistungs- und Wettkampfsportler*innen und der verantwortlichen Trainerin, trägt mit dazu bei, dass sowohl die Trainerin als auch die Jugendlichen mit der Intensiv-Trainingswoche zufrieden sein werden.

Als Gruppenhelferin einer Wettkampfsportgruppe begleitet die Jugendliche die Kinder und Jugendlichen selbstverständlich auch zu den Meisterschaftsspielen und Wettkämpfen. Gerade bei Großveranstaltungen sind die Jüngsten oft wegen all der Unübersichtlichkeit überfordert und brauchen individuelle Betreuung, um z. B. nicht den eigenen Start beim Schwimmwettkampf zu verpassen. Auch gilt es, jedes einzelne Kind am Ende des Wettkampfes zu loben oder je nach Situation zu trösten, das alles kann eine einzelne Person allein gar nicht schaffen. 

Gruppenhelfer*innen in der außersportlichen und kulturellen Arbeit im Sportverein

Außersportliche/kulturelle Aktivitäten können u.a. Gesellige Spiele/Spielnachmittage sein, Feste aller Art, Wanderungen, Rallyes, Ausflüge, Tanzen, Singen, Theaterspiel, Musizieren, Werken und Gestalten und einiges mehr.

Die Gruppenhelferin unterstützt dabei die Jugend- oder Übungsleiterin bei der Auswahl, der Planung, Durchführung und Reflexion entsprechender Aktivitäten. In enger Zusammenarbeit zwischen Erwachsenen und jugendlichen Helfern wird gemeinsam vorbereitet und auch in der Umsetzung kooperiert. Die Gruppenhelferin kann beim Bastelnachmittag eine Teilgruppe betreuen, beim Fest für bestimmte Programmpunkte verantwortlich sein, oder bei der Ferienfahrt in die Jugendherberge für die Bewohner*innen ausgewählter Zimmer Hauptansprechpartnerin sein.

Gerade hier wird der Anteil pädagogischer Aufgaben im Tätigkeitsfeld Gruppenhelfer deutlich, der schon bei der Mitwirkung im Sport angedeutet wurde. Die Betreuung von Kindern bedeutet, Befindlichkeiten Einzelner sowie Gruppenstrukturen wahrzunehmen, darauf zu reagieren durch z. B. Einzelgespräche oder gruppendynamische Übungen, wobei solcherart Interventionen in enger Absprache mit der*dem Gruppenleiter*in erfolgen. Teil der pädagogischen Aufgaben einer Gruppenhelferin ist auch die Vermittlung bei Konflikten zwischen Übungsleiterin und Gruppen.

Interessenvertretung durch Gruppenhelfer*innen

Gruppenhelferinnen und Gruppenhelfer werden selbstverständlich zu allen Übungsleiter*innen-Arbeitstreffen eingeladen und beraten und entscheiden mit über alle Belange des Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetriebes des Vereins. Sie bringen darin besonders die Wünsche der Kinder und der Gleichaltrigen ein.

Je nach Vereinsstruktur und ¿größe können Gruppenhelfer/innen ähnlich wie Übungsleiter*innen eigene Sprecher/innen wählen, die dann u. a. in den Vorstand kooptiert werden können oder im Jugendvorstand mitwirken.

In jedem Fall ist es sinnvoll, Gruppenhelfer/innen eng an den Jugendvorstand anzubinden. Die jungen Menschen signalisieren ihr Interesse an freiwilliger Mitarbeit im Sportverein und haben in der Regel Spaß daran, neben den helfenden Funktionen in der sportlichen und kulturellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch Aufgaben im Vereinsmanagement zu übernehmen. Beispielsweise ist an der Schnittstelle zwischen Management der Jugendarbeit und Interessenvertretung das Aufgabenfeld Öffentlichkeitsarbeit angesiedelt. Gruppenhelfer/innen können Berichte für die örtliche Lokalzeitung schreiben, die Jugendseiten der Vereinszeitung mitgestalten oder mitwirken an der Präsenz des Vereins im Internet. Damit wird die Sicht junger Menschen einer breiten Öffentlichkeit nahe gebracht.

An genau dieser Stelle wird der Übergang zwischen den Aufgaben und Funktionen von Gruppenhelfer/innen und Jugendsprecher/innen deutlich (vgl. F4).

Der Einsatz von Gruppenhelfer*innen trägt dazu bei, die Ansprüche aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz /KJHG) an Jugendarbeit zu erfüllen. Gemäß §1 soll Jugendarbeit u.a.:

  • an den Interessen der Jugendlichen anknüpfen
  • von den Jugendlichen mitbestimmt und mitgestaltet werden
  • die Jugendlichen zur Selbstbestimmung befähigen
  • die Jugendlichen zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialen Engagement anregen und hinführen

Informationen zum Mitnehmen

Hier finden Sie Broschüren, Infopapiere und andere Informationen.

Wie funktioniert die Sportförderung in Deutschland?

Eine kleine Link-Übersicht für Sportinteressierte