Umsatzsteuer
Die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze
Die Umsätze eines Unternehmers, die dieser im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegen der Umsatzsteuer. Trifft dies auf einen Umsatz zu, so spricht man von einem steuerbaren Umsatz. Die Umsätze außerhalb des unternehmerischen Bereichs sind nicht steuerbar. Bei einem Verein handelt es sich hierbei um die Einnahmen, die im ideellen Bereich erzielt werden.
Ist ein Umsatz steuerbar, folgt daraus noch nicht, dass hierauf auch Umsatzsteuer entrichtet werden muss. Die steuerbaren Umsätze lassen sich unterteilen in steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze.
Die steuerpflichtigen Umsätze können dem Regelsteuersatz von 19 Prozent oder dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegen. Vergleiche hierzu den Artikel:
Daneben gibt es noch eine Reihe von steuerfreien Umsätzen. Bei diesen Umsätzen könnten man von einem Steuersatz von 0 Prozent sprechen. Mehr hierzu in dem Artikel:
Im Glossar zu Steuerrechtsbegriffen finden Sie kurze Erläuterungen zu häufig vorkommenden Schlagworten im Kontext des Steuerrechts.