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Strukturen des Spitzensports in Deutschland

Das Kadersystem des Deutschen Spitzensports

"Förderung" reduziert sich dabei nicht auf den rein finanziellen Aspekt, sondern ist im Nachwuchstraining insbesondere auf die alters- und trainingsetappenbezogene Gewährung der erforderlichen trainingsinhaltlichen und organisatorischen Unterstützung für erfolgreiche Karriereverläufe gerichtet.
Das Kadersystem stellt den organisatorischen Rahmen für die Förderung dar und beschreibt die verschiedenen Entwicklungs- bzw. Förderstufen. Nachwuchsförderung ist stets mit der Erfüllung der Ziele und Aufgaben des Trainings verbunden. Von daher ist die Kadergruppeneinteilung eng an die verschiedenen Trainingsetappen gebunden.

Die Struktur beginnt bereits mit drei Vorstufen.

  • Talentsichtungsgruppen
  • Talentfördergruppen
  • Talentfördergruppen mit besonderer Zielrichtung

Danach folgen die Kader. Das Kadersystem umfasst die folgenden Kader:

D1/D2 Kader
Der D1/D2 Kader umfasst die talentiertesten Sportler/innen im Grundlagentraining. Die Landesfachverbände beginnen mit dieser ersten offiziellen Berufung die personenbezogene Talentförderung. die Zugehörigkeit zum D1/D2 Kader ist in der Regel auf 2 bis 3 Jahre begrenzt.

D3/D4 Kader
Der D3/D4 Kader ist Schwerpunkt der Landesförderung. Die Landesfachverbände fördern die talentiertesten sportler-/innen des Aufbautrainings und rekrutieren daraus die Landesauswahlmannschaften für deutsche Meisterschaften, Bundesfinal- und weitere vergleichbare Wettkämpfe. Die Zugehörigkeit ist in der Regel auf 2 bis 3 Jahre begrenzt.

D/C Kader
Der D/C Kader ist der Übergangskader von der Landesförderung in die Bundesförderung. er wird vom Spitzenfachverband (DBU) berufen. Der Kader liegt leistungsmäßig über dem D- und altersmäßig unter dem bzw. im bereich des C-Kaders. Dieser für das tägliche Training noch zum D-Kader gehörende Übergangskader wird in zentrale Schulungsmaßnahmen des Spitzenverbandes einbezogen. Die Zugehörigkeit ist in der Regel auf 1 bis 2 Jahre begrenzt. die D/C-Kaderzugehörigkeit endet spätestens mit erreichen der international geltenden Altersgrenze für die Junioren/-innen.

C Kader
Der C-Kader ist der Bundes-Nachwuchskader des jeweiligen Spitzenverbandes. Er umfasst die Athleten*innen eines Verbandes mit der höchsten Erfolgsperspektive, die sich in der Vorbereitung auf internationale Hauptwettkämpfe im Jugend- bzw. Juniorenbereich befinden. Weiterhin können Athleten*innen der selben Altersbereiche einbezogen werden, deren Talent, sportliche Leistung und Umfeld perspektivisch das erreichen des Weltniveaus in ihrer Sportart oder Disziplin erwarten lassen.

B Kader
Athleten/-innen eines Verbandes, die eine deutliche Perspektive aufweisen, in absehbarer Zeit das Weltniveau zu erreichen. Es handelt sich hier um den Anschlusskader.

A Kader
Athleten*innen einen Verbandes, die aufgrund ihrer erbrachten Leistungen und ihrer außergewöhnlichen Perspektive das Weltniveau in ihrer Sportart oder Disziplin repräsentieren. es handelt sich hier um den Spitzenkader.
Jenseits der Kaderstruktur des DSB / DBU können in Ausnahmefällen Landesgeförderte Sonderkader gebildet werden. sie umfassen ehemalige C-Kader-Sportler*innen ggf. auch Sportartenquereinsteiger*innen, die trotz günstiger perspektivischer Voraussetzungen den direkten Kaderaufstieg aus nachgewiesenen, objektiven gründen (Verletzungsbedingten Ausfall, Krankheit, berufliche Prioritäten o. ä.) nicht bewältigt haben. In Verantwortung der Landesfachverbände werden diesen Athleten*innen ihrem Entwicklungsstand entsprechende Trainingsbedingungen gesichert und sollten 2 Jahre nicht übersteigen.
Grundsätzlich sind Übergangsbereiche problematisch, insbesondere der strukturell bedingte Übergang von der Landes- zur Bundeskaderförderung (D - C) sowie der Übergang vom C- in den B-/A-Kader. Die Athleten*innen, die den C-Kader verlassen und keinen direkten Anschluss in den A-/B-Kader finden, müssen weiter gefördert und in die Maßnahmen der Spitzenverbände weiterhin eingebunden werden.

Kaderkriterien
Die Einstufung in einen Kader erfolgt prinzipiell auf der Grundlage bundeseinheitlicher Kaderkriterien, die auch für die Nachwuchsförderung im D-Kader durch die jeweiligen Spitzenfachverbände in Abstimmung mit den Landesfachverbänden zu erarbeiten sind.

Geeignete Kaderkriterien sind:

  • Wettkampfleistung (en) und Platzierung (en), Stand und Entwicklung
  • perspektivisch bedeutsame Leistungsvoraussetzungen, Stand und Entwicklung
  • Gesundheitsstatus und körperliche Disposition
  • Trainerurteil (unter Betrachtung wichtiger Zusatzkriterien wie Persönlichkeitsvoraussetzung, Tempo der Leistungsentwicklung, biologisches
    alter, bisheriges Training u. a.)
  • Bereitschaft zur Nutzung des Stützpunktsystems (ab D-Kader) und zur Absolvierung eines leistungsorientierten Trainings gemäß Rahmentrainingsplan

Alle berufenen Sportler*innen haben das Recht, die ihrem Kaderstatus entsprechenden Trainingsstützpunkte des Landes. bzw. des Bundes einschließlich der entsprechend Serviceleistungen in vollem umfang zu nutzen. Zugleich wird erwartet, dass sie angebotene Betreuungs- und Förderleistungen des landes- bzw. des Spitzenverbandes wahrnehmen.
Die Berufung für die Landes- und Bundeskader erfolgen durch den jeweiligen Landesverband zu festgelegten Zeitpunkten - in der Regel jährlich zu beginn des neuen Trainings- und Wettkampfjahres. Das Verfahren, die Inhalte einschließlich der rechte und pflichten der Kadersportler/-innnen sind in der Leistungssportkonzeption der verbände festzulegen. Landes- und Bundesfachverbände sind verpflichtet, sich umgehen gegenseitig über ihre Entscheidungen zu informieren.

Informationen zum Mitnehmen

Hier finden Sie Broschüren, Infopapiere und andere Informationen.

Wie funktioniert die Sportförderung in Deutschland?

Eine kleine Link-Übersicht für Sportinteressierte