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Betriebsführung

Marktdaten, Marktsituation

Bei den meisten Sporträumen, die genutzt werden, werden von den Nutzern keine Marktpreise bezahlt, sondern politische subventionierte Preise (Frei- und Hallenbäder) oder es wird auf die Erhebung von Preisen ganz verzichtet (z.B. Sportplätze, Laufwege). Die Kosten für Bau, Betrieb und Erhaltung werden aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert. Dem einzelnen Nutzer entgeht daher der Zusammenhang zwischen seiner individuellen Nutzung und den damit verbundenen Kosten. Werden nun vom Nutzer plötzlich direkte Kostenbeiträge erhoben, ist nach der ökonomischen Theorie damit zu rechen, dass sich seine Nachfrage im allgemeinen verändert. Die Nachfrage wird sich entsprechend der Präferenzen und der Höhe des neu erhobenen Deckungsbeitrages (Preises) verändern oder auch gleich bleiben. Es gibt wenige Sportarten bzw. gestaltete Sporträume, wo den Vereinsmitgliedern ein Kostenbewusstsein nicht vorenthalten wird. Dies sind all die Sportarten bzw. für eine sportliche Nutzung gestaltete Räume, die nicht bzw. nur unbedeutend öffentlich subventioniert sind. Dies sind im allgemeinen: Tennis, Golf und ähnliche Sportarten. Durch Aufnahmegebühren, relativ hohe Mitgliedsbeiträge, regelmäßige Umlagen, Spendenaufrufe  haben die Mitglieder bzw. Nutzer der Sportanlagen ein deutliches Bewusstsein für die Kosten, die für Bau und Betrieb der Anlagen entstehen. Offensichtlich sind die Mitglieder bereit, die Kosten zu finanzieren. Die großen Mitgliederprobleme, die allerdings von manchen Tennis- und Golfvereinen mittlerweile berichtet werden, weisen darauf hin, dass auch bei dieser Klientel eine finanzielle Schmerzgrenze besteht.

In Sportarten, bei denen bislang keine finanziellen Deckungsbeiträge direkt bei der Nutzung erhoben werden, bereitet es große Probleme, die Vereinsmitglieder finanziell zu beanspruchen. Kommunen, die es gewagt haben, auch nur geringfügige Hallennutzungsgebühren einzuführen, mussten sie unter massivem öffentlichen Protest oft wieder zurücknehmen. Dies zeigt deutlich, dass das Kostenbewusstsein im Vereinssport noch nicht überall vorhanden ist. Dies ist umso erstaunlicher, da es denselben Vereinsmitgliedern, die sich gegen Hallennutzungsgebühren wehren, keine Probleme bereitet, ein Vielfaches der in Rede stehende Gebühren für andere Bereiche des sportlichen (Fitnessstudio, teure Sportbekleidung und Ausrüstung) oder nicht-sportlichen Konsums (Urlaub, Auto, Nikotin, Alkohol) auszugeben. Hier hat ein erforderliches Umdenken erst in Ansätzen begonnen. Zur Zeit ist es sehr schwer abzuschätzen, wie sie die  Nachfrage nach Sportarten bzw. Sporträumen verändern wird, wenn finanzielle Kostenbeiträge erhoben werden, die von den Sportlern als beträchtlich eingestuft werden.

Bei sportlichen Betätigungen, die heute schon auch von kommerziellen Anbietern ermöglicht werden, kann eindeutig festgestellt werden, dass in diesen Fällen offenbar eine kostendeckende Nachfrage besteht. Auch Sportvereine können hier entsprechend mit Nachfrage und Zahlungsbereitschaft rechnen. Dies betrifft z.B. Fitnesssport, Kampfsport, Reiten, Tanzen, Tennis, Golf, Flugsport.

Bei den Ballsportarten, wie Fußball, Handball, Volleyball wird ein kostendeckender Betrieb genauso wenig möglich sein wie beim Schwimmen. Hier können Vereine nur über Kooperationen als Betreiber von Sporträumen auftreten. Mögliche Kooperationspartner sind: Kommunen, andere Sportvereine, Krankenkassen, kommerzielle Anbieter.

Leitfaden Sportstättenmanagement

Stiftung Sicherheit im Sport

Flächen und Maße für Sportanlagen richten sich nach ihrer Zweckbestimmung.

Werbung, ein klassisches Instrument der Kommunikationspolitik, ist auch für Sportvereine und ihre Sportanlagen von großer Bedeutung.