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Betriebsführung

Reparatur und Instandsetzung

Jede Sportanlage muss aufgrund der intensiven Nutzung für ein hohes Maß an Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene, Funktionsfähigkeit der Einbauten und Geräte garantieren, weil zum einen für die Unversehrtheit der Sporttreibenden und Besucher Sorge getragen werden muss, zum anderen auch ein gutes Image in der Öffentlichkeit eine Existenz sichernde Voraussetzung für ihren Betrieb bildet.

Daher führen viele Betreiber von Sportanlagen sowohl für den Innen- und Außenbereich Maßnahmen systematisch durch, die von einem dichten Netz an Kontroll- und Wartungsgängen über wöchentliche und monatliche Sicht- und Funktionskontrollen bis hin zu jährlichen Generalinspektionen reichen.
Dazu gehört beispielsweise

  • das Erkennen und Melden augenfälliger Schäden oder Gefahrenquellen z. B. Sauberkeit und Hygiene, Alterung, Schäden durch Vandalismus, offensichtliche Defekte, Stolperstellen u. a..
  • Prüfung von Funktion von Geräten und Anlagenteilen unter Anwendung der einschlägigen DIN-Normen z. B. mangelnde Sicherheitsfreiräume, Fallschutzwirkung, freiliegende Fundamente, Standsicherheit, Verschleiß, defekte Teile, Wartungsmaßnahmen u. a.
  • Sicherheitsüberprüfung beweglicher und fest installierter Sportgeräte, Prallschutzwände, Kletterwände
  • Prüfung von versteckten Mängeln
  • Aussagen zur Lebensdauer von Anlagenteilen z. B. Freilegen von Fundamenten, Metallkorrosion, Geräteaustausch und Teilersatz u. a.

Eine fachgerechte und letztlich Kosten sparende Wartung und Reparatur kann in der Regel nicht erfüllt werden mit Inspektionen und Reparaturen durch ungeschultes Personal bzw. durch fachlich nicht ausgewiesene und sogar branchenfremde Unternehmen. Der für die Kontrolle und Wartung der Anlagen verantwortliche Personenkreis muss über die notwendige Fachkunde verfügen, d. h. die einschlägigen DIN-Normen kennen und in die Praxis umsetzen können.

Im Gegensatz zur geregelten und von Sicherheitsnormen und ¿Vorschriften begleiteten Herstellung von Sportgeräten fehlen für die Geräteinspektion und Wartung spezielle verbindliche Regelwerke, Hier sind im Wesentlichen folgende allgemeine, den Unfallschutz betreffende Vorschriften zu beachten:

  • Merkblätter der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV)
  • Allgemeine Vorschriften GUV 0.1
  • Richtlinien für Bau und Ausrüstung von Schulen GUV 16.3 bzw. DIN 58125
  • Sicherheit im Schulsport, Heft 5. (Sicherheit von Sportgeräten und Einrichtung in Sporthallen) GUV 57.1.31
  • Merkblatt Sporthallen, -Prüfung- GUV 26.1

Für die Inspektions- und Wartungsaufgaben wird empfohlen, erfahrene Fachfirmen zu beauftragen. Unzureichend geschulte Firmen können nicht Gewähr leisten, dass den Sicherheitsanforderungen entsprochen wird und die gewarteten Geräte den Sicherheitsbestimmungen neuer Geräte entsprechen. Fachfirmen für die Wartung von Geräten haben sich in der Gütegemeinschaft Sportgeräte Inspektion/Wartung und Erstellung (Montage) e.V. zusammengeschlossen und unter dem öffentlich- rechtlich anerkannten Dach Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL) eine Gütesicherung auf diesem Gebiet erarbeitet. Sie ist im Regelwerk RAL GZ 945 beschrieben. Es wird den Betreibern von Sportanlagen empfohlen, bei der Einholung und Berücksichtigung von Inspektions- und Wartungsverträgen für Sportgeräte sich der Fachfirmen zu bedienen, die sich der Gütesicherung nach RAL oder einer gleichwertigen Zertifizierung unterzogen haben.
(siehe dazu auch die Veröffentlichung der Sportministerkonferenz der Länder: Hinweise zur Wartung von Sportgeräten im Internet unter: www.sportministerkonferenz.de > Begleitunterlagen > Planungshilfen beim Sportstättenbau.
Hier ist auch ausführlich der sachgemäße Umgang mit Sportböden, Geräten wie Torpfosten, Aufhängungen etc. beschrieben.)

Es empfiehlt sich, die Ergebnisse der Kontrollen und die durchgeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten schriftlich lückenlos in einem Wartungsbuch zu dokumentieren. Dies kann dann als Nachweis bei amtlichen Überprüfungen und bei auftretenden Schadensfällen vorgelegt werden.

Die Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten sollten den laufenden Sportbetrieb möglichst nicht beeinträchtigen. Sofern es sich nicht um plötzlich auftretende und schnell zu behebende Schäden handelt, sind Termine für die Reparatur und Instandsetzung zu wählen, die in nutzungsarmen oder -freien Zeiten liegen, wie z. B. in den Sommerferien oder in wettkampffreien Zeiten.

Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten werden, ähnlich wie Pflege- und Wartungsarbeiten, noch häufig durch die jeweilige Kommune bezuschusst: als freiwillige Leistung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel können Fördermittel nach den vor Ort geltenden Sportförderrichtlinien bei der Sportverwaltung beantragt werden. Größere Investitionen für Reparaturen und Instandsetzungen müssen häufig gesondert beantragt werden, für kleinere Reparaturleistungen ist im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse ein pauschaler Anteil für die Reparatur der Sportanlagen und deren Ausstattung vorgesehen.

Leitfaden Sportstättenmanagement

Stiftung Sicherheit im Sport

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