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Notfall und Erste Hilfe im Sportverein

Ausstattung der Sportstätte und Sicherheit

Der Vereinsvorstand ist verpflichtet Erste-Hilfe-Maßnahmen sicherzustellen. Aber welche Ausstattung und welche Maßnahmen gehören hier sinnvollerweise dazu?

In jede Sporthalle gehört ein Erste-Hilfe-Kasten, welcher der DIN 13157 entspricht und auch für Jedermann zugängig ist. Hinweisschilder sowie eine entsprechende Kennzeichnung des Standortes durch Piktogramme, die auch auf dem Flucht- und Rettungsplan eingezeichnet sind, erleichtern das Auffinden der Materialien. Der Inhalt des Kastens sollte engmaschig kontrolliert werden, ob er vollständig und das Verbrauchsdatum der Materialien nicht abgelaufen ist. Entnahmen sind in das Verbandsbuch einzutragen. Alternativ kann der Vorstand auch alle Übungsleitungen mit dem Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens ausstatten, so dass jede/r selbst für die Einsatzfähigkeit zuständig ist.

In immer mehr Hallen sind Defibrillatoren/AEDs angebracht, die im Falle eines Herzstillstandes Leben retten können. Dafür muss das Gerät schnell einsetzbar sein und sollte daher ebenfalls durch ein entsprechendes Piktogramm, welches auch auf dem Flucht- und Rettungsplan eingezeichnet ist, gekennzeichnet sein. Auch ein Defibrillator/AED muss regelmäßig vom Fachmann überprüft, denn hier gibt es ein einzuhaltendes Prüfintervall.

Für Notfälle schreibt DIN 18032 vor, dass eine fest installierte Meldeeinrichtung in Sporthallen, Turnhallen und Räume mit sportspezifischer Nutzung verfügbar sein muss. Von dieser Vorgabe der Norm abgesehen, kann ein Mobiltelefon als eine praktikable und oft ausreichende Alternative zu einem fest installierten Notfalltelefon angesehen werden. Hierzu muss jedoch einerseits gewährleistet sein, dass in der Anlage ein zuverlässiger Mobilfunkempfang besteht. Andererseits muss klar ersichtlich und eindeutig über Aushänge/Plakate o.ä. darüber informiert werden, dass kein Festnetztelefon vorhanden ist und wie die Bezeichnung sowie Anschrift der Anlage ist und wie die Rettungs- und Zufahrtswege zur Anlage verlaufen.

Mit einem Handfeuerlöscher können kleine Brände gelöscht werden. Damit Feuerlöscher im Notfall schneller gefunden werden können, ist die entsprechende Kennzeichnung durch ein Piktogramm, welches auch auf dem Flucht- und Rettungsplan eingezeichnet ist, hilfreich. Auch ein Feuerlöscher unterliegt regelmäßigen Prüfterminen, bei denen die Funktionstüchtigkeit kontrolliert wird.

Jede Übungsleitung sollte auch die Fluchtwege der jeweiligen Sportstätte kennen und klären, wo der nächste sichere Ort (Sammelpunkt) ist.

Fluchtwege sind oftmals unzureichend gekennzeichnet, durch irgendwelche Materialien versperrt und folglich im Notfall nicht nutzbar. Die Übungsleitung ist dafür verantwortlich, dass die Fluchtwege frei nutzbar sind.

Der Flucht- und Rettungsplan sowie ein Notfallplan bzw. eine Brandschutzordnung erleichtern allen Sportstättenbesuchern die Orientierung im Notfall. Konkrete W-Fragen (Wo? Was? Wie viele Verletze? Welche Verletzungen? Warten) sichern einen richtigen Notruf und unterstützen das richtige Handeln im Notfall. Zusätzliche Notfallkarten, auf welche die Übungsleitung im Notfall zugreifen kann, erleichtern das Handeln in einem solchen.

Neben den vielfältigen Notfall- und Erste-Hilfe-Materialien ist es aber auch wichtig, dass die Übungsleitung vor Ort für den Notfall gut ausgebildet ist. Die Ausbildung zum Ersthelfer sollte alle zwei Jahre mit einem Lehrgang (9 ÜE) aufgefrischt werden.

Eine Unterweisung der Übungsleitung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist gem. §12 ArbschG verpflichtend. Hier werden Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind, einmal jährlich vermittelt. Solche Sicherheitsunterweisungen werden schriftlich dokumentiert und von den Beschäftigten per Unterschrift bestätigt.