Rechtliche Grundlagen und Verträge
Mustervertrag
N U T Z U N G S V E R T R A G
für die Überlassung des XY-Bades an den Schwimmverein ABC
(Schlüsselgewalt)
Zwischen der
Stadt NN - nachstehend Betreiber genannt -
und
dem Schwimmverein ABC - nachstehend Nutzer genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragszweck
1. Der Betreiber stellt dem Nutzer das XY-Bad mit den notwendigen Einrichtungen im Rahmen dieses Vertrages zur Durchführung des Sportbetriebes zur Verfügung.
2. Die Teilnahme am Sportbetrieb ist grundsätzlich nur Vereinsmitgliedern gestattet. Teilnahmeberechtigt sind auch Personen während der Probezeit, Teilnehmer an Sport- und Gesundheitskursen und der Rettungsausbildung sowie Besucher von Sportveranstaltungen und Gäste, die Schwimm- und Rettungsprüfungen ablegen und Begleitpersonen minderjähriger Teilnehmer.
Sonstige Veranstaltungen, die nicht dem Sportbetrieb oder der öffentlichen Gesundheitspflege dienen, sind nur mit Genehmigung des Betreibers zulässig.
§ 2 Ordnungsgemäßer Sportbetrieb/Wasseraufsicht
1. Die Verantwortung für die Ordnung im Bad und die Sicherheit des Sportbetriebes während der Sportstunden obliegt dem Nutzer, vertreten durch den Leiter des Sportbetriebes. Der Leiter des Sportbetriebes und die Übungsleiter sind dem Badbetreiber schriftlich zu melden und müssen sich als solche ausweisen können. Die Ausübung des Hausrechtes obliegt während der Sportstunden dem Nutzer.
Nutzen mehrere Vereine im Rahmen eines Nutzungsvertrages mit dem Betreiber gleichzeitig das Bad, hat jeder Verein selbständig die Verpflichtungen nach diesem Vertrag einzuhalten. Jeder Verein ist verpflichtet, auf andere Nutzer Rücksicht zu nehmen, um einen geordneten und sicheren Übungsbetrieb zu gewährleisten.
2. Die Sportstunden dürfen nur unter Aufsicht verantwortlicher Übungsleiter durchgeführt werden. Für die Wasseraufsicht sind Übungsleiter oder andere Personen einzusetzen, welche die Rettungsfähigkeit besitzen (Nachweis durch DRSA Silber oder Rettungsfähigkeitsnachweis des SV NRW, nicht älter als 3 Jahre). Der Nutzer verpflichtet sich, diese Voraussetzungen in eigener Verantwortlichkeit zu kontrollieren.
Die Übungsleiter sind verpflichtet, sich an jedem Trainingstag in die Vereinsliste einzutragen und zu unterschreiben.
§ 3 Benutzungszeiten
1. Die Benutzungszeit ist festgelegt vom .................... bis zur Schließung des XY-Bades
Nutzungszeiten: Tage / Uhrzeiten
2. Die Übertragung der Schlüsselgewalt für die unter (1) festgelegten Benutzungszeiten erfolgt durch Übergabe des Schlüssels der Nebentür an den verantwortlichen Leiter des Sportbetriebes des Nutzers.
3. Der Betreiber ist berechtigt, aus betrieblichen Gründen die Benutzung für einen bestimmten Zeitraum zu sperren. Er hat den Nutzer sofort zu unterrichten, wenn ihm die Gründe für die Sperrung bekannt werden. Dem Nutzer stehen bei Ausfall von Sportstunden aus betrieblichen Gründen keine Ersatzansprüche zu.
§ 4 Aufsicht/Haftung
1. Der Betreiber stellt für den Sportbetrieb des Nutzers im XY Bad (Vereinsschwimmen) kein Aufsichtspersonal. Während der Nutzung durch den Nutzer ist dieser für die geordnete und sichere Durchführung des Sportbetriebes und für die sachgemäße Behandlung der benutzten Bereiche des Bades sowie seiner Ausstattung und Geräte verantwortlich.
2. Der Betreiber stellt dem Nutzer das Bad in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Stellt der Nutzer bauliche oder technische Mängel fest, hat er dies unverzüglich dem Betreiber schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Badbenutzung
1. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen am Sportbetrieb teilnehmen und/oder sich in den genutzten Räumlichkeiten aufhalten. Kontrollen durch den Betreiber sind zulässig.
2. Nach Beendigung der Sportstunden hat der Nutzer das XY-Bad in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen.
3. Die zugewiesenen Umkleideräume sind vom Nutzer zu überwachen und soweit notwendig verschlossen zu halten. Für die Aufbewahrung von Kleidungsstücken oder Wertgegenständen übernimmt der Betreiber keine Verwahrungspflichten.
4. Eigene Geräte dürfen nur mit Genehmigung des Betreibers benutzt werden. Eine ständige Aufbewahrung eigener Geräte im Bad bedarf der Genehmigung des Betreibers.
5. Den Anordnungen des Beauftragten des Betreibers, die im Regelfall an den Leiter des Sportbetriebes zu richten sind, ist Folge zu leisten. Der Beauftragte ist bei groben Verstößen gegen den Vertrag oder die Badeordnung berechtigt, die Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen zu untersagen. Eine endgültige Entscheidung wird durch den Betreiber nach Maßgabe der Bestimmung des § 8 Abs. 3 und 4 getroffen.
6. Das Bad einschließlich aller benutzten Einrichtungen und Geräte ist pfleglich zu behandeln und nur seiner Bestimmung entsprechend sachgemäß zu benutzen. Alle beweglichen Geräte sind nach der Benutzung wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zu bringen.
7. Das Personal des Betreibers ist berechtigt, während des Sportbetriebes betriebsbedingte Aufgaben (z. B. Reinigungsarbeiten) auszuführen, wenn der Sportbetrieb dadurch nicht behindert wird.
§ 6 Notfälle
Sollte während der Benutzungszeiten ein Unfall oder Notfall im XY-Bad eintreten, hat der Leiter des Sportbetriebes oder dessen Vertreter Erste Hilfe zu leisten und unverzüglich Rettungsdienst oder Feuerwehr über folgende Notrufnummern anzufordern:
Bei Personenunfällen: 112 - Feuerwehr
Bei Chlorgasunfällen: 112 - Feuerwehr und
Bei anderen technischen Problemen: .......................................N. N.
Die Notrufnummern sind im Bad gut sichtbar ausgehängt.
Bei Brandgefahr, Chlorgasalarm und sonstigen Gefahren für Leib oder Leben hat der Leiter des Sportbetriebes das Bad unverzüglich zu räumen.
Störungen an der Chlorgasanlage werden durch einen lauten Signalton sowie durch eine Warnleuchte, Brandgefahr durch einen Sirenenton gemeldet.
Die Verhaltensregeln bei Notfällen und Gefahren sind schriftlich durch den Betreiber / die Stadt niedergelegt und dem Nutzer auszuhändigen.
Der Leiter des Sportbetriebes und die Aufsicht führenden Übungsleiter werden vom Betreiber vor der erstmaligen, eigenverantwortlichen Nutzung des XY-Bades in die zu treffenden Verhaltensregeln- und Rettungsmaßnahmen eingewiesen. Die Einweisung wird dokumentiert und in regelmäßigen Abständen wiederholt.
§ 7 Haftung
1. Der Betreiber sowie sein Personal haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Personen- und Sachschäden, die den Mitgliedern des Nutzers oder sonstigen Teilnahmeberechtigten bei der Benutzung des Schwimmbades einschließlich seiner Einrichtungen und Geräte entstehen, es sei denn, die Schäden beruhen auf baulichen oder technischen Mängeln, für die der Betreiber verantwortlich ist.
2. Der Nutzer haftet gegenüber dem Betreiber für alle Schäden, die nachweislich durch das Verschulden seiner Mitglieder oder sonstiger Teilnahmeberechtigten bei der Benutzung des Bades einschließlich seiner Einrichtungen und Geräte entstanden sind und die weder auf Materialfehler noch auf Abnutzung zurückzuführen sind.
§ 8 Inkrafttreten, Widerruf, Kündigung
1. Dieser Vertrag tritt am ........................in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.
2. Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen.
3. Der Betreiber ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Vertrages oder der Haus- und Badeordnung die mit diesem Vertrag verbundene Benutzungsgenehmigung für den Nutzer oder für einzelne Vereinsmitglieder zu widerrufen.
4. Wiederholen sich trotz schriftlicher Abmahnung grobe Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Vertrages oder der Haus- und Badeordnung, kann der Vertrag von dem Betreiber fristlos gekündigt werden. Darüber hinaus steht dem Betreiber das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zu kündigen.
5. Ersatzansprüche durch Widerruf oder Kündigung des Vertrages sind für beide Parteien ausgeschlossen.
§ 9 Vertragsform
1. Von diesem Vertrag erhält jeder Vertragspartner eine von beiden Beteiligten rechtsgültig unterzeichnete Ausfertigung.
2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.
Stadt, ....................................
..............................................
Betreiber
..............................................
Nutzer
Flächen und Maße für Sportanlagen richten sich nach ihrer Zweckbestimmung.
Werbung, ein klassisches Instrument der Kommunikationspolitik, ist auch für Sportvereine und ihre Sportanlagen von großer Bedeutung.