Vorlesen

Finanzierung

Fremdmittel und Eigenmittel

Eigenmittel und Eigenleistungen

Eigenmittel ergeben sich in Vereinen durch im Rahmen einer langfristigen Investitionsplanung angespartem Kapital aus Überschüssen wie z.B. Bargeld, Sparguthaben (wie z.B. Mindestsparguthaben bei Baudarlehen), sowie Wertpapieren.
Hinzu kommen Eigenmittel, die der Verein kurzfristig bzw. zweckgebunden von seinen Mitgliedern bekommen kann. Insbesondere eine zweckgebundenen Umlage ist - bei entsprechender Satzungsregelung - möglich und verpflichtet die Mitglieder zur Zahlung des festgelegten Betrages für die Investitionsmaßnahme.
Eigenmittel eines Vereins können aber Sachleistungen, wie z.B. Grundstücke oder Gebäude sein,  die als Sicherheitsleistungen zur Verfügung gestellt werden können.
Eigenleistungen spielen vor allem bei gemeinnützig organisierten Vereinen eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Finanzierung und den Betriebsführungskosten einer Sportimmobilie. Gemeint ist damit der persönliche, zumeist ehrenamtliche Einsatz von Arbeitskräften, der i.d.R. mit 15 EUR pro Stunde bewertet werden kann. Inwieweit die Eigenleistung im Rahmen von Förderanträgen und Finanzierungskonzepten für die Einwerbung von Fremdmitteln akzeptiert wird, ist bei den jeweils zuständigen Förderinstitutionen zu erfragen. Hier gilt es im Vorfeld den tatsächlichen Einsatz realistisch zu planen und möglichst konkret mit den potenziellen Helfern zu vereinbaren.
Bei der Finanzierung einer Sportanlage sollte nach Möglichkeit etwa 50% der Investitionskosten aus Sicherheiten und Eigenkapital bestehen.
Fremdmittel
In der Regel muss ein Bauvorhaben zumindest teilweise fremdfinanziert werden.
Fremdkapital kann durch öffentliche Zuschüsse in Form von Fördermitteln, aber auch durch Kredite generiert werden. Bei den Fördermitteln ist zwischen verlorenen Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und (verbilligten) Darlehen zu unterscheiden.
Wesentlich ist, neben der Rückzahlung (Tilgung) des geliehenen Betrages auch die Nebenkosten (Zins, Agio, Abschlussgebühr, etc.) inkl. der Rückzahlungsfristen zu berücksichtigen. Alle diese Komponenten müssen bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
Bei Krediten bzw. Darlehen von Kreditinstituten ist besonders die Kreditwürdigkeit zu beachten. Sie dient der Überwachung und Untersuchung der rechtlichen, persönlichen und ökonomischen Verhältnisse des Kreditsuchenden. Fachliche Kompetenz und die Bereitschaft, eigenes Risiko einzugehen gehören ebenso zu der Glaubhaftigkeit des Kreditnehmers wie auch eine strukturierte und durchdachte Planung des zu verwirklichenden Projekts, vollständige Kreditunterlagen und ein überzeugendes Auftreten bei dem jeweiligen Kreditinstitut.
Einige Vereine nutzen auch die Möglichkeit zinsgünstige Darlehen von Mitgliedern oder der Kommune zu erhalten.
Bürgschaften können ebenfalls bei der Kreditvergabe einfließen, beispielsweise Bürgschaften von Gemeinden oder einzelnen Vereinsmitgliedern. Teilweise wird eine Bürgschaft - je nach Finanzierungsbedarf - benötigt, um überhaupt an Fremdkapital zu kommen, z.T. dient eine Bürgschaft dazu, vergünstigte Konditionen zu bekommen. Der Bürge tritt im Fall einer Zahlungsunfähigkeit ein und kann sowohl öffentlich als auch privater Natur sein. Die Bürgschaft dient zur Absicherung der Darlehen, da im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Sportstätte i.d.R. nur unter erschwerten Bedingungen als adäquate Sicherheit angesehen wird.
Möglich ist in Einzelfällen auch eine Beteiligungsfinanzierung von Dritten. So kann etwa eine Sportstätte gemeinsam mit anderen Vereinen, Institutionen, Wirtschaftspartnern oder sogar der Gemeinde konzipiert, erstellt und finanziert werden. Hier gilt es frühzeitig potenzielle Partner für das spätere Sportstättenkonzept zu finden, die sich dann auch an der Finanzierung beteiligen (z.B. eine Krankengymnastik-Praxis integriert in ein vereinseigenes Fitness- & Gesundheitsstudio).
Eine Fremdfinanzierung kann auch über Sponsoren- und Spendengelder bzw. über sonstige Förderer erfolgen. Ein Sponsor dabei kann die für das jeweilige Projekt gemachten Aufwendungen nur dann als Betriebsausgaben geltend machen, wenn er hiermit einen ökonomischen Vorteil für sein Unternehmen nachweisen kann. Hier gilt es also schon im Vorfeld ein Nutzungs- und Werbekonzept der Sportstätte aufzustellen um die Einbindung der Sponsoren sicherzustellen. Andernfalls sollte die finanziellen - oder auch unentgeltlichen Zuwendungen im Bereich der Sachgüter oder Dienstleistungen - per Spende abgewickelt werden.

Flächen und Maße für Sportanlagen richten sich nach ihrer Zweckbestimmung.

Werbung, ein klassisches Instrument der Kommunikationspolitik, ist auch für Sportvereine und ihre Sportanlagen von großer Bedeutung.