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Grundprinzip der Datenverarbeitung: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Im Datenschutzrecht gilt das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet: jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten (Erhebung, Speicherung, Weitergabe) ist zunächst verboten, sondern bedarf einer rechtlichen Grundlage.

Die wichtigste Vorschrift in diesem Zusammenhang ist Artikel 6 der DS-GVO. Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur rechtmäßig, wenn mindestens einer der dort genannten Bedingungen erfüllt ist. Für die Vereinsarbeit am bedeutsamsten sind die folgenden Voraussetzungen:

- die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben,

- die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartner die betroffene Person ist, erforderlich,

- die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt,

- die Verarbeitung ist zur Wahrung der rechtlichen Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen der betroffenen Person, überwiegen.

Die Besonderheiten der Einwilligung bzw. der übrigen Voraussetzungen werden jeweils gesondert dargestellt.

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Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz.

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vom LSB Niedersachsen

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