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Sponsoringarten

Mediensponsoring: Sponsoring von Social Media, Homepage & Co. des Sportvereins!

Sportvereine haben mit

  • Social Media-Präsenzen (Facebook, Instagram, WhatsApp, Twitter, YouTube, Snapchat  & Co.)
  • Homepage
  • Newsletter
  • Apps
  • Vereinszeitung
  • Programmheft
  • Vereinsschaukasten
  • Jubiläumszeitung/Festzeitschrift

eine Vielzahl von Medien, die Sponsoren werblich und redaktionell nutzen können.

Das Sponsoring von Medien bezeichnet man als Mediensponsoring.

Beispiele für Mediensponsoring:

  • Sponsoring von Beiträgen/Posts auf den Social Media-Präsenzen des Sportvereins (Einbindung von werblichen und redaktionell gestalteten Inhalten, bei denen der Sponsor genannt wird und/oder Produkte des Sponsors gezeigt werden)
  • Sponsoring der Homepage des Sportvereins (Platzierung eines Sponsorenlogos auf der Internetseite des Vereins und Verlinkung mit der Homepage des Sponsors; Einbindung von redaktionellen Beiträgen über den Sponsor bzw. eines Unternehmensportraits; Einbindung von Werbebannern des Sponsors)
  • Printsponsoring (Platzierung des Sponsorenlogos im redaktionellen Umfeld eines gesponserten Beitrages)
  • Sponsoring des Vereinsschaukastens (z.B. Vereinsschaukasten wird von einem Sponsor exklusiv gesponsert)
  • Rubrikensponsoring (Sponsoring einer Rubrik, wie z.B. Ergebnisdienst, Mannschaftsaufstellung, Gewinnspiel und/oder Sportlerporträts in der Vereinszeitung, im Programmheft, im Newsletter oder einer Festschrift)

Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

Der zukunftsfähige Sportverein kommt am Thema Marketing nicht vorbei. Gutes Marketing ist unerlässlich.

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