Kommunalpolitische Mitwirkung
Sich als Verein in die Kommunalpolitik einbringen!
Wie kann man sich als Verein in kommunalpolitische Gremien einbringen und welche weiteren Formen der kommunalen Netzwerkarbeit gibt es?
Als Sportverein sollte man die Zusammenhänge und Möglichkeiten der politischen Einflussnahme auf kommunaler Ebene (Beteiligung/Mitwirkung) kennen.
Geben Sie Ihrem Verein ein Gesicht, in dem Sie sich in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse mit Relevanz für Ihren Verein einbringen. Bauen Sie Kontakte zur Kommunalpolitik auf und pflegen diese!
Der Stadtrat und der Kreistag haben die Berechtigung zur Einrichtung von Ausschüssen. Die Ausschüsse bereiten die Entscheidungen des Stadtrates / des Kreistages vor, können aber auch eigene Entscheidungen treffen. Hierzu gehören:
1. Pflichtauschüsse
- Hauptausschuss
- Finanzausschuss
- Rechnungsprüfungssausschuss
2. Freiwillige Ausschüsse (z. B.)
- Sportausschuss
- Schulausschuss
- Gesundheitsausschuss
- Stadtentwicklungsausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demografie
In vielen Ausschüssen, nicht nur im Sportausschuss, werden Entscheidungen mit Relevanz für den Sport und die Sportvereine getroffen. Wenn man dort als Verein Gesicht zeigt, sich an Entscheidungsprozessen beteiligt bzw. dazu als Experte gehört wird, kann man auf die Willensbildung der gewählten Mandatsträger*innen einwirken.
Mitwirkungsmöglichkeiten in kommunalen Ausschüssen:
Vertreter*innen von Sportvereinen können in Ausschüssen mitarbeiten, ohne gewählte*r Mandatsträger*in zu sein. Durch die Mitwirkung können sie politische Entscheidungprozesse im Sinne des Sports bzw. des eigenen Vereins beeinflussen.
a.) als sachkundige Bürger*in
Mit Ausnahme des Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses können in Nordrhein-Westfalen für die Ausschüsse von den Fraktionen des Stadtrates/Kreistages sachkundige Bürger*innen benannt und vom Stadtrat/Kreistag gewählt werden. Sie haben mit ihrem Fachwissen als "Expertin/Experte" eine beratende Funktion, Rederecht und in Nordrhein-Westfalen auch volles Stimmrecht.
b.) als sachkundige Einwohner*in
Sachkundige Einwohner*innen werden ebenfalls von den Fraktionen des Stadtrates/Kreistages benannt und vom Stadtrat/Kreistag gewählt. Sie sind berechtigt, an Ausschusssitzungen beratend teilzunehmen. Sie haben Rederecht, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
c.) als Sachverständige*r
In Einzelfällen kann ein Ausschuss durch Beschluss Sachverständige bestimmen, die zu einzelnen Tagesordnungspunkten einer Ausschusssitzung zugelasssen und als Betroffene oder Expert*in gehört werden.
Beispiele von Beschlüssen des Sportausschusses:
- Förderung von Vereinsmaßnahmen
- Finanzielle Förderung der Sportvereine
- Bau und Unterhaltung von Sporträumen (Sporthallen, Sportplätzen, informellen Sportanlagen: z. B. Zuschüsse zum Bau oder zur Modernisierung von Sportstätten)
- Zuwendungen zu herausragenden Sportveranstaltungen
- Förderung von Mannschaften
Beispiel von Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses mit Relevanz für Sportvereine:
- Neubau von Sportanlagen (z. B. Skateanlage, Radmotorikpark)
- Projekte zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten, Schulen und Sportvereinen
- Förderung von Projekten zur Integration und Jugendarbeit in den Vereinen
- Sicherung und Ausbau von Sport- und Bewegungsangeboten für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Sportvereinen
Weitere Formen der kommunalpolitischen Kontaktpflege und Einflussnahme:
- Präsenz bei Rats- und Ausschusssitzungen: Im öffentlichen Teil der Sitzungen kann man als Verein im Rahmen der Einwohner*innen-Fragestunde Impulse setzen. Darüber hinaus kann man Kontakte zu Mandatsträgern vor und nach den Sitzungen pflegen
- Einladung von Mandatsträger*innen zu Vereinsveranstaltungen
- Kontaktpflege zu Mandatsträger*innen via Social-Media als Freund, Fan, per Direktnachrichten etc.
- Vereinsmitglieder als Mandatsträger*innen: Funktionsträger*innen des Vereins und "Mitglieder ohne Funktion im Verein" machen sich stark für Anliegen des Vereins im Stadtrat/Kreistag und dessen Ausschüssen
Autor: Dirk Schröter
Lektoriert: Dietmar Fischer
Stand Februar 2024