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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Zuständigkeit für den Sponsoringbereich eines Sportvereins
Beschreibungen des Begriffes:

Die Zuständigkeit für den Sponsoringbereich eines Sportvereins sollte bei einem Sponsoringkoordinator (auch: Sponsoringbeauftragter, Sponsoringwart, Ressortleiter Sponsoring oder Beisitzer Sponsoring) liegen.

Die Zuständigkeit für den Sponsoringbereich eines Sportvereins sollte bei einem Sponsoringkoordinator (auch: Sponsoringbeauftragter, Sponsoringwart, Ressortleiter Sponsoring oder Beisitzer Sponsoring) liegen.

Der Sponsoringbereich kann ein autonomer Bereich innerhalb der Vereinsstruktur sein oder ein Teil der Marketingabteilung. In jedem Fall sollte der Sponsoringverantwortliche direkt an den Vereinsvorstand berichten oder ein Teil des Vorstandes sein.

Der Sponsoringkoordinator ist für sämtliche Sponsoringaktivitäten verantwortlich (Sponsorenakquisition, Sponsorenbetreuung, Umsetzung von Sponsoringprojekten, Ansprechpartner für Sponsoren, Zusammenarbeit mit externen Partnern, wie z.B. Agenturen etc.). 

Praxisbeispiele:

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