In aller Regel ist eine Konkurrenzausschlussklausel Bestandteil von Sponsoringverträgen. In ihr wird festgehalten, dass es dem Gesponserten (z.B. Sportverein) während der Vertragslaufzeit untersagt ist, mit Konkurrenten des Sponsors (aus derselben Branche) Verträge abzuschließen.
Davon ausgenommen wird häufig das Recht des Gesponserten, mit Wettbewerbern des Sponsors Vereinbarungen über VIP-Eintrittskarten bzw. Hospitality-Maßnahmen zu treffen.
Einen Muster-Sponsoringvertrag mit einer Konkurrenzausschlussklausel finden Sie hier (§ 5 Branchenexklusivität/Ausschließlichkeit, S. 3)