Leistungen, die ein gemeinnütziger Sportverein durch einen Sponsor bezieht, können entweder steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich sein oder der steuerbegünstigten Vermögensverwaltung bzw. dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden.
Dem ideellen Bereich eines gemeinnützigen Sportvereins sind Leistungen des Sponsors zuzuordnen, für die der gemeinnützige Sportverein keine Gegenleistung erbringt. Diese Einnahmen (Spenden) bleiben für den gemeinnützigen Sportverein steuerfrei.
Wenn ein gemeinnütziger Sportverein seinen Sponsor ohne besondere Hervorhebung auf seiner Homepage oder auf Drucksachen (Plakate, Flyer etc.) benennt, werden auch diese Einnahmen dem ideellen Bereich zugeordnet.
Sobald auf der Vereins-Homepage eine Verlinkung des Sponsorenlogos mit dessen Homepage erfolgt, werden die dadurch erzielten Einnahmen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet.