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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Hyperlink
Beschreibungen des Begriffes:

Die Integration von Sponsorenlogos auf der Internet-Homepage ist eine Standard bei Sponsoringvereinbarungen. Die Verlinkung des Logos mit der Sponsoren-Homepage nennt sich "Hyperlink".

Die Integration von Sponsorenlogos auf der Internet-Homepage eines gesponserten Sportvereins ist eine Standardwerbeleistung bei Sponsoringvereinbarungen.

Wenn das Sponsorenlogo zusätzlich mit der Homepage des Sponsors verbunden wird, spricht man von einem Hyperlink („link“ engl. für „Verknüpfung“ bzw. „Verbindung“).

Hierbei jedoch Achtung! Die Einrichtung eines solchen Links auf die Internet-Seite des Sponsors hat für den Verein steuerliche Auswirkungen. Im Gegensatz zur bloßen Sponsorennennung unternimmt hier der gemeinnützige Sportverein eine aktive Werbemaßnahme zu Gunsten seines Sponsors. Einnahmen, die dadurch erzielt werden, sind dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen.

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Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

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