Die Integration von Sponsorenlogos auf der Internet-Homepage eines gesponserten Sportvereins ist eine Standardwerbeleistung bei Sponsoringvereinbarungen.
Wenn das Sponsorenlogo zusätzlich mit der Homepage des Sponsors verbunden wird, spricht man von einem Hyperlink („link“ engl. für „Verknüpfung“ bzw. „Verbindung“).
Hierbei jedoch Achtung! Die Einrichtung eines solchen Links auf die Internet-Seite des Sponsors hat für den Verein steuerliche Auswirkungen. Im Gegensatz zur bloßen Sponsorennennung unternimmt hier der gemeinnützige Sportverein eine aktive Werbemaßnahme zu Gunsten seines Sponsors. Einnahmen, die dadurch erzielt werden, sind dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen.