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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Betriebsausgaben
Beschreibungen des Begriffes:

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie mindern den Gewinn aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit. Eine betriebliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Ausgaben objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind.

Leistungen eines Sponsors an einen Sportverein, für die er Gegenleistungen (z.B. Banden-/Trikotwerbung, Anzeige in der Vereinszeitung) erhält, können als Betriebsausgabe steuerlich in Abzug gebracht werden, wenn sie in einem konkreten wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Sponsor stehen sowie Werbeeffekte für den Sponsor oder dessen Produkte bewirken.

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Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

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