Ausrüster- und Servicerechte können Sportvereine an Sponsoren vergeben.
Beispiele:
- Ausrüstung von Sportlern und Mannschaften z.B. mit Wettkampfkleidung, Transport- oder Nahrungsmitteln
- Ausstattung von Sportstätten mit Sportgeräten
- Ausstattung der Vereinsgeschäftsstelle mit Computern, Kopierern, Druckern etc.
- Bereitstellung von Equipment (Sportgeräte, Büroausstattung) für eine Sportveranstaltung
- Bereitstellung des Fuhrparks (PKW und LKW) zum Transport von Sportlern, Ehrengästen, Mitarbeiten und/oder Materialien
- Übernahme des Shuttle-Services bei einer Sportveranstaltung
- Übernahme des Services für Geräte und Ausrüstung
Die Erfolgsaussichten, Ausrüster als Vereinssponsoren zu gewinnen, sind groß. Durch die Übernahme von Ausrüster- und Servicerechten können Sponsoren ihre Produkte bzw. Dienstleistungen in einem produktnahen Umfeld präsentieren. Dies trägt zur Glaubwürdigkeit des Sponsorings bei.