Vorlesen

„Herr“ und „Frau“ reicht nicht mehr, entschied ein Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass die Auswahlmöglichkeiten „Herr“ und „Frau“ diskriminierend für Personen sind, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.06.2022, Az. 9 U 92/20).

Setzen Sie ein Zeichen für Toleranz und stellen Sie die Anrede Ihrer Vereinsformulare (offline und online) um. Geben Sie Ihren (potenziellen) Vereinsmitgliedern die Chance, die richtige Anrede in Formularen auszuwählen. Die Möglichkeiten „Herr“ und „Frau“ reichen dabei nicht mehr aus und sollten mindestens um die Auswahl „Divers“ ergänzt werden. Am besten geben Sie zusätzlich die Möglichkeit, „keine Anrede“ auszuwählen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass die Auswahlmöglichkeiten „Herr“ und „Frau“ diskriminierend für Personen sind, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.06.2022, Az. 9 U 92/20). Das OLG begründet seine Entscheidung mit dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn sie ihre Formulare inklusiv gestalten – so vermeiden Sie mögliche Schadensersatzforderungen.

Praxistipp:

Bei Mitteilungen an ein Mitglied, das „keine Anrede“ ausgewählt hat, wählen Sie Vor- und Nachnamen. Statt „Guten Tag, Herr Mustermann“, einfach „Guten Tag, Max Mustermann“. 

Zurück