Autor*in: Dietmar Fischer
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Bestimmte Selbstständige sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt jedoch Ausnahmen.
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Selbstständig tätige Lehrer*innen und Erzieher*innen sind i. d. R. gesetzlich rentenversicherungspflichtig, wobei diese Berufsbezeichnungen sehr weit ausgelegt werden.
Autor*in: Dietmar Fischer
Selbstständig Tätige, die auf Dauer und im Wesentlichen nur einen Auftraggeber haben, sind i. d. R. gesetzlich rentenversicherungspflichtig.
Autor*in: Dietmar Fischer
Rentenversicherungspflichtige Selbstständige müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Für die Beitragsberechnung können sie zwischen dem Regelbeitrag und einem einkommensgerechten Beitrag wählen.