Praktische Buchführung!
Folgende Grundsätze hinsichtlich der Buchführung und Rechnungsstellung sind zu beachten.
- Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit: Die Geschäftsvorfälle müssen tatsächlich stattgefunden haben und objektiv aus den Büchern hergeleitet werden können.
- Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit: Die Buchführung muss klar und übersichtlich durchgeführt werden, sodass auch sachverständige Dritte dies nachvollziehen können.
- Grundsatz der Einzelbewertung: Alle Vermögensgegenstände müssen einzeln bewertet werden. Gruppenbewertungen werden aber in bestimmten Fällen zugelassen.
- Grundsatz der Vollständigkeit: Die Buchführung muss vollständig, dh. lückenlos sein.
- Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah und chronologisch verbucht werden.
- Grundsatz der Sicherheit: Alle Unterlagen müssen ordnungsgemäß archiviert werden.