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Fragen zur praktischen Buchführung? Do, 01.12.2022 ist wieder Live-Chat

Donnerstag ist wieder ein Live-Chat von 10 - 12 Uhr zum Thema "Praktische Buchführung".

Praktische Buchführung!

Folgende Grundsätze hinsichtlich der Buchführung und Rechnungsstellung sind zu beachten.

  • Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit: Die Geschäftsvorfälle müssen tatsächlich stattgefunden haben und objektiv aus den Büchern hergeleitet werden können.
  • Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit: Die Buchführung muss klar und übersichtlich durchgeführt werden, sodass auch sachverständige Dritte dies nachvollziehen können.
  • Grundsatz der Einzelbewertung: Alle Vermögensgegenstände müssen einzeln bewertet werden. Gruppenbewertungen werden aber in bestimmten Fällen zugelassen.
  • Grundsatz der Vollständigkeit: Die Buchführung muss vollständig, dh. lückenlos sein.
  • Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah und chronologisch verbucht werden.
  • Grundsatz der Sicherheit: Alle Unterlagen müssen ordnungsgemäß archiviert werden.

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